Ist Ihre Kälteanlage dicht?
Die EU-F-Gase-Verordnung EG 842/2006 des europäischen Parlaments schreibt den Betreibern von Kälteanlagen wiederkehrende Prüfungen der Anlagen auf Dichtheit vor.
Die Inspektion von kälteechnischen Einrichtungen muss von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen haben.
Stichtag 04. Juli 2007 !
Die Übergangsfrist ist abgelaufen! Lassen Sie deshalb jetzt Ihre kältetechnischen Anlagen prüfen. Als Kälte-Klima-Fachbetrieb sind wir Ihr zuverlässiger Partner.
Zitat: Die erforderliche Sachkunde nach § 5 Absatz 2 Nr. 2 hat nachgewiesen, wer: "Im Falle von Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eine abgeschlossene Ausbildung als Kälteanlagenbauer/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in in der Fachrichtung Kälteanlagentechnik oder als Ingenieur/in nach einem Studium, in dem die Grundlagen der Kältetechnik vermittelt wurden, hat."
Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

